Liebe Sportkolleginnen und Kollegen,
aus gegebenem Anlass möchte ich nochmals zum Punkt 3.12.5.2 der WKO (Verbot von
Beinfasstechniken als Angriffstechniken) Stellung nehmen.
Alle Techniken wie Ryo-ashi-dori, Koshiki-daoshi, Te-gurumu und ähnliche sind verboten,
wenn dabei zuerst ans Bein gefasst wird.
Als Konterung eines Angriffs von Uke sind sie hingegen erlaubt.
Im Fall von Te-guruma z.B. bedeutet dies:
a) wenn Tori zum Bein greift um direkt Te-guruma zu werfen, so ist dies verboten.
b) wird Tori mit einer großen Technik (Seoi-nage, O-goshi) angegriffen und kontert mit
Te-guruma, so ist dies erlaubt.
Im Fall von Ko-uchi-makikomi:
a) greift Tori ein Bein mit der Hand und setzt dann Ko-uchi-makikomi an, ist dies
verboten.
b) ist Ukes Bein schon von Toris Bein eingehakt und Tori greift dann zur Kontrolle zum
Bein, so ist dies erlaubt.
Im Fall von Kata-guruma:
a) greift Tori direkt das Bein um Kata-guruma zu werfen, so ist dies verboten.
b) greift Tori zunächst mit einer anderen Technik an, holt sich damit das Bein, so ist
der anschließende Kata-guruma erlaubt.
Zusammenfassung: Immer wenn zuerst das Bein gefasst wird und dann eine Technik erfolgt, so
ist dies verboten.
Ich hoffe hiermit einige Unsicherheiten geklärt zu haben. Ihr könnt dieses Schreiben in
Eurem Landesverband weiterreichen.
Stephan Bode
Bundeskampfrichterreferent
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